Schwerpunkte

Ich bin vorwiegend in den unten angeführten Rechtsgebieten tätig. Gerne stehe ich Ihnen, abhängig vom konkreten Thema, auch in anderen Rechtsgebieten zur Seite. In meiner Praxis arbeite ich eng mit den Kollegen der SBLG Rechtsanwälte zusammen.

 

Zivilrecht

 
  • Privatrecht

    Vom Hochtheoretischen bis zum sehr Konkreten – durch grundlegende Beurteilung der Rechts- und Sachlage biete ich Beratung zu Problemen sowohl vor als auch nach ihrer Entstehung. Dabei beurteile ich, welche Ansprüche Sie haben, gegen wen sich diese richten und wie Sie diese am besten durchsetzen können um zu Ihrem Ziel zu gelangen.

  • Prozessführung

    Ich übernehme Ihre rechtliche Vertretung in Zivilverfahren, innerhalb und außerhalb österreichischer Gerichte.

  • Scheidungen und Familienrecht

    Ich biete meine Unterstützung in Scheidungsverfahren sowie in den parallel oft geführten familienrechtlichen Verfahren.

  • Miet- und Nachbarschaftsrecht

    Ich biete Rechtsberatung in Angelegenheiten des Miet-, Wohn- und Nachbarschaftsrechts an. Dies umfasst unter anderem die Verfassung von Mietverträgen, deren Beurteilung, die Durchsetzung oder die Abwendung von Kündigungen, Räumungsklagen und Besitzstörungsklagen sowie weitere Unterstützung bei allfälligen Uneinigkeiten mit Nachbarn.

  • Liegenschaftsrecht

    Ich unterstütze Sie bei Liegenschaftstransaktionen in ganz Österreich. Insbesondere übernehme ich die Vertragserrichtung, begleite Sie bei weiteren notwendigen Schritten, übernehme die Treuhandschaft sowie die anschließende grundbücherliche Durchführung.


Strafrecht

 
  • Strafverteidigung

    Die Beschuldigung, eine Straftat begangen zu haben, ist für das Privatleben und die berufliche Zukunft verheerend. Wer beschuldigt wird, hat ein Verfahren zu navigieren, das er nicht kennt und sich gegenüber Behörden zu behaupten. Diese ermitteln aufgrund von Vorwürfen, welche dem Beschuldigten oft nur teilweise bekannt sind.

    In einem Strafverfahren ist es wichtig, so früh wie möglich die richtigen Schritte zu setzen und zwar bereits beim ersten Kontakt mit der Polizei. Bereits hier kommt es darauf an, die richtige Verteidigungsstrategie zu kennen und anzuwenden. Es ist leicht, Falsches zu sagen – möglicherweise sind Sie müde, verängstigt oder verwirrt. Eine solche Aussage lässt sich später allerdings nur schwer korrigieren, hingegen kann ein effektives Auftreten zur frühzeitigen Einstellung eines Ermittlungsverfahrens führen.

    Ich übernehme Ihre Vertretung in Strafsachen und biete dabei eine umfassende Begleitung an – von der ersten Beschuldigtenvernehmung, über eine Hauptverhandlung, bis zu einem allfälligem Rechtsmittelverfahren.

  • Durchsetzung von Opferrechten

    Das Opfer einer Straftat zu werden kann oftmals ein einschneidendes Erlebnis sein. Es kann daher unter gewissen Umständen weitgehend vermieden werden, weiter mit dem Täter konfrontiert zu werden; weiters können Sie sich dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen. Hiermit haben Opfer eine effektive Möglichkeit, um Schäden, welche sie durch die Tat erlitten haben, bereits im Strafverfahren selbst geltend zu machen. Dabei hilft es, jemanden zu haben, der diese Ansprüche mit Fachwissen und einer gewissen emotionalen Distanz zu formulieren weiß und – sollte dies erwünscht sein – das Opfer von einer weiteren Beteiligung am Verfahren möglichst verschonen kann.

    Ich übernehme daher Ihre Vertretung in Strafverfahren, mache Ihre Ansprüche geltend und biete Ihnen während des Strafverfahrens eine umfassende Begleitung.

  • Rechtsmittelverfahren

    Rechtsmittelverfahren in Österreich bieten nicht bloß eine “zweite Chance”, sondern konzentrieren sich auf Fehler, welche dem erstinstanzlichen Gericht unterlaufen sein könnten. Rechtsmittel (wie insbesondere Berufungen und Nichtigkeitsbeschwerden) unterliegen daher strengen formellen Voraussetzungen und bedürfen einer dementsprechend gründlichen Vorbereitung und müssen daher von einem Rechtsanwalt ausgeführt werden. Ich übernehme Ihre Vertretung in Rechtsmittelverfahren, führe Rechtsmittel aus und verrichte allfällige Verhandlungen.


Wirtschaftsrecht

 
  • Vertragsrecht

    Probleme löst man am besten bereits bevor sie entstehen. Abhängig vom konkreten Vertrag bietet jedoch nicht jede Klausel unbedingt eine gute oder gar eine wirksame Regelung. Ich verfasse Verträge in einer Vielzahl von Bereichen, prüfe Verträge vor und nach ihrem Abschluss und weise auf mögliche Lücken und Risiken hin. Sowohl die Vertragserrichtung als auch die Vertragsprüfung übernehme ich in deutscher, englischer und niederländischer Sprache.

  • Gesellschaftsrecht

    Ich verfasse und überprüfe Gesellschaftsverträge und Errichtungserklärungen, weiters führe ich die Gründung Ihrer Gesellschaft durch. Ebenfalls berate ich Sie bei Änderungen in der Gesellschaftsstruktur. Dabei begleite ich Sie bei den notwendigen gesellschaftsrechtlichen Schritten.