Kosten

Für meine Leistungen verrechne ich ein Honorar.

Einzelne Besprechungen werden für einen Betrag von EUR 200 (inkl. 20 % USt) angeboten.

In den meisten sonstigen Fällen erbringe ich meine Leistungen für einen Stundensatz oder verrechne ich diese als Einzelleistungen im Sinne des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) oder gemäß den Autonomen Honorarkriterien (AHK). Wird ein Stundensatz vereinbart, so ist die Höhe des Honorars vom Zeitaufwand abhängig. Einzelleistungen sind im RATG definiert; ihre genaue Höhe ist vom Streitwert, Art und Dauer der Leistung abhängig. Eine generelle Kostenschätzung ist regelmäßig möglich.

Gelegentlich kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden, wenn sich das vermutliche Leistungsausmaß in klar definierbaren Grenzen hält. Insbesondere in Strafsachen verrechne ich für einzelne Verfahrensstadien meistens ein Pauschalhonorar. Die Höhe des Honorars hängt dabei vom geschätzten Zeitaufwand, den konkret zu erbringenden Leistungen und den einschlägigen Bestimmungen der AHK und des RATG ab.

Es ist möglich, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten meines Einschreitens mindestens teilweise ersetzt. Beachten Sie bitte, dass eine direkte Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht erfolgt.

Üblicherweise wird eine Vorauszahlung verlangt.